Nadine Rebel
Hier die Begründung des Bundesverfassungsgerichts zur Ablehnung des Eilantrags, der die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht forderte.
Nachlesen kann man das Urteil hier
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220210_1bvr264921.html
Die entsprechende Stelle findet man unter II.2.aa)
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass eine Impfung unter Umständen zum Tod führen kann, dass man sich diesem Risiko aber nicht hingeben muss, wenn man den Beruf wechselt oder kündigt.
Einfach selbst lesen (bitte auch die Faktenchecker), so steht es in der Begründung!
„(…) Kommen Betroffene der (…) auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können (…) Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel.
Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. (…)“
Fassungslos
Wenn eine Person, die in einer machthöheren Stelle tätig ist (m, w, d), einem Untergebenen (m, w, d) sagen würde, dass diese Person ihren Job nur behalten könne, wenn sie sich vergewaltigen lassen würde, dann wäre das nicht rechtens, oder liege ich da falsch?
Doch hier könnte die Person argumentieren, dass eine Vergewaltigung ja prinzipiell nur ein Angebot ist, welches die Person annehmen kann, um ihren Job zu behalten. Möchte die Person dieses Angebot nicht annehmen, steht es ihr frei, zu kündigen. Dahingestellt sein lassen will ich hier, dass eine Vergewaltigung im Gegenzug zur Impfung ja sogar "milde" sein kann, da nicht unmittelbar angenommen werden muss, dass diese in Einzelfällen zum Tod führen kann. (Wie widerlich. Es kostet mich Überwindung, dies überhaupt aufzuschreiben.)
Dürfte ein Chef (m, w, d) so vorgehen oder würde das den Tatbestand der Nötigung/Erpressung erfüllen?
Wenn dem so ist, was ich bisher zu glauben bereit war, warum sieht es dann mit einem Angriff in die persönliche Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit, die – so schreibt es das Gericht – in seltenen Fällen zum Tod führen kann, anders aus?
Bei dem oben geschriebenen Verhalten einer vorgesetzten Person wäre der Aufschrei groß, hier soll es rechtens sein und kein Verstoß gegen die Grundrechte, wo die Impfung nicht mal dazu beiträgt, Übertragungen zu verhindern?