Nadine Rebel
Ich habe doch nur Regeln und Gesetze befolgt. Es gibt Vergleiche, die sollte und darf man nicht öffentlich ziehen. Das eigene Gewissen zeigt sich von diesem Ratschlag leider manchmal herzlich unbeeindruckt. Das Verfahren gegen eine heute 96 Jahre alte Dame, die zum Zeitpunkt ihrer Verbrechen 18 oder 19 Jahre alt war, zeigt, dass die Aufarbeitung manchmal sehr lange dauert. Möchte man darauf warten bis andere einen einer Straftat bezichtigen, von der man heute schon weiß, dass man sie begangen hat? Kann man sich selbst anzeigen?
Wessen beschuldige ich mich selbst?
· Ausführung von menschenverachtenden Anordnungen.
· Diskriminierung.
· Verstöße gegen die Menschenwürde.
· Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung.
· Ausgrenzung bestimmter Personengruppen.
Auch ich habe nach Vorschrift gehandelt und Menschen ausgegrenzt, habe Einblick in ihre persönlichen Daten genommen, die mich nichts angehen. Ich habe Menschen diskriminiert und dadurch unwürdig behandelt. Ich habe es getan, weil es die Regierung von mir verlangt hat und mir mit Strafen drohte, wenn ich die Regeln nicht befolge.
Ich habe Beihilfe geleistet. Ich kann nicht einmal behaupten, davon nichts gewusst zu haben.
Das Einzige, was ich zu meiner Verteidigung sagen kann: Ich habe nie einen Hehl darum gemacht, wie widerlich ich mich bei der Ausführung der Gesetze fühlte. Ich habe die Menschen um Entschuldigung gebeten. Aber ich habe mitgemacht.
Die ersten Versuche
Zunächst erkundigt man sich im Bekanntenkreis bei Personen, die sich mit Recht und Gesetz ein wenig besser auskennen als man selbst. Die ersten Antworten sind ernüchternd. Nein, man können sich nur bei Steuerdelikten selbst anzeigen. Im Steuerstrafrecht wäre dieses revolutionäre Verfahren möglich, nicht aber bei Straftaten.
Okay. Wenn es ums Geld geht. Nein, an meiner Selbstanzeige wird höchstwahrscheinlich niemand verdienen und es werden auch keine Milliarden in den Steuersäckel der Regierung fließen. Dann scheint es niemanden zu interessieren.
„ Wichtigster Grund der strafbefreienden Selbstanzeige ist die Erschließung von Steuereinnahmequellen, die dem Staat bis zur Selbstanzeige nicht bekannt waren. Die Selbstanzeige ist politisch und gesellschaftlich umstritten.“
Es ist mir egal, ob dieser Schritt (heute noch) als umstritten gilt, ich bin mir und meinem Gewissen verpflichtet.
Tätige Reue
Die Selbstanzeige gibt es in dieser Form also nur, wenn der Staat damit Einnahmequellen erschließen kann, die ihm vorher nicht bekannt waren. Im Steuerrecht kann man mittels einer Selbstanzeige dann sogar straffrei davonkommen. Das geht bei anderen Straftaten nicht.
Um ehrlich zu sein, fühle ich mich erneut in einer Zwickmühle:
Ich habe Regeln befolgt, um nicht bestraft zu werden. Ich habe mich dabei sehr schlecht gefühlt, weil ich die Regeln für falsch und menschenverachtend hielt. Eine Strafe wollte ich aber gerne vermeiden. Eine Strafe möchte ich immer noch vermeiden. Sollte ich mich aber zur Selbstanzeige entschließen, so lese ich, dass dieser Akt der Reue sich nur „strafmildernd“ auswirken kann, nicht aber strafbefreiend.
Ich bin verunsichert. Auf der einen Seite lese ich, dass es eine Selbstanzeige gar nicht gibt, auf der anderen Seite lese ich, dass ich mich sehr wohl selbst anzeigen kann, dann aber in jedem Fall mit einer Strafe zu rechnen habe, mein Verhalten sich höchstens strafmildernd auswirken könnte.
Gewissensfrage
Will ich also darauf warten, dass alles im Sand verläuft und ich als kleine Mittäterin vielleicht gar nicht entdeckt werde, oder bin ich voller Reue und tatsächlich meinem Gewissen verpflichtet?
Es kommt mir vor, als solle ich pokern. Aber Menschenwürde ist kein Pokerspiel.
Und was hast Du damals getan?
Vielleicht werden unsere Kinder und Enkel später diese Frage stellen, die wir unseren Großeltern gestellt haben. Ist es dann ausreichend zu sagen, man habe einen Aushang in seinem Laden gehabt, in welchem man die Menschen, die man ausgrenzen musste, um Entschuldigung gebeten hat?
Ich kann mir die hochgezogen Augenbrauen, und die zu einem süffisanten Lächeln verzogenen Mundwinkel fast bildlich vorstellen. Und ich kann es nachvollziehen.
Briefe, Briefe hätte man auch geschrieben. Und Blogbeiträge.
Geändert hätte das alles nichts, aber man hätte doch nicht anders gekonnt. Man würde um Verständnis bitten, dass man aus Angst vor Strafen, aus Angst vor Schließung des eigenen Geschäfts, aus Angst vor Repressalien und aus Angst, nicht einmal mehr den Lebensunterhalt für die eigene Familie verdienen zu können, eben Prioritäten hätte setzen müssen.
Entspricht alles der Wahrheit und klingt doch so billig.
Die Katze, die sich in den Schwanz beißt
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, so sagt man. Ob Gott mir hilft? Ich möchte fest daran glauben.
Und wie soll ich mich denn in einem System, was Gesetze ad absurdum zu führen scheint, selbst anzeigen, um auf die Missstände aufmerksam zu machen, die das System selbst produziert?
Geiselnehmer
Und dann höre ich unseren Gesundheitsminister, wie er sich in Rage redet und behauptet, alle bisher Ungeimpften wären Geiselnehmer, die sich 2 Jahre an keine Regeln gehalten haben.
Und spätestens jetzt wird mir klar, dass ich chancenlos bin.
So schreibe ich weiter, bewahre alles akribisch auf, mache meinem Unmut weiter Luft und überlege mir, ob ich nicht doch Herrn Lauterbach, wegen übler Nachrede und nachweislicher Falschbehauptungen anzeigen soll, die auch noch geschäftsschädigend sein können.
Nicht nur, dass er erkenntnisresistent gegen wissenschaftliche Beweise anredet – nein, er ist bösartig den Menschen gegenüber, die sich an alle Regeln gehalten haben, die niemanden gesehen haben, die ihr Geschäft erst 2,5 und dann 7 Monate geschlossen halten mussten, die Unsummen in Desinfektionsmittel und Online-Ausstattung, sowie in Selbsttests investiert haben. Menschen, deren einziger sozialer Kontakt über Monate über den Bildschirm stattfand. Menschen, die seit Monaten selbst als bewiesen gesund nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen dürfen, Menschen, die, während sie Kritik äußern, alles mittragen und dafür beschimpft und diffamiert werden. Warum? Weil sie über ihren Körper noch selbst entscheiden wollen.
Während ich mich selbst einer Straftat bezichtigen will, die im Moment geltendem Recht entspricht, bezichtigt mich eine Person grundlos einer weitaus schlimmeren Straftat, die ich allerdings nachweislich nicht begangen habe.
Wo sind wir hingekommen und wohin muss Herr Lauterbach gehen, damit er Hilfe bekommt?
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https://afaev.de/zeig-die-gelbe-karte/
Grenzwertig
Ich bin hin- und hergerissen, denn auch das in Blockwartmanier, nur in der anderen Richtung!
Den oben stehenden Beitrag habe ich den Anwälten zukommen lassen.
Es könnte mich jetzt jeder Kunde (m, w, d), den ich aufgrund der Regelungen ausschließen musste, anzeigen!