Nadine Rebel
Und so – kaum 1 Jahr später – suchte ich auf der Webseite des Beitragsservice nach weiteren Informationen und wurde fündig. Man bekommt Geld zurück, wenn man während der Lockdowns das Geschäft schließen musste. Na sowas! Diese Rückerstattung wurde natürlich sofort beantragt.
Der Brief, der nun zurückkam, schlägt allerdings alles, was ich bisher dachte, was an Überheblichkeit und Arroganz von dieser Seite aus geboten werden kann.
Auf der Webseite des Beitragsservice findet man, wenn man danach sucht, die Möglichkeit, sich die Beiträge für die Zeit, in der die Betriebsstätte aufgrund des Lockdowns geschlossen war, zurückerstatten zu lassen.
Am 03.04.2022 habe ich das Formular ausgefüllt und gestern die Bestätigung bekommen.
Es fängt schon bei den ersten Zeilen an. Der Eingang wird mit Datum des 12.04.2022 Brief bestätigt. Nun haben wir Mitte Mai. Nun gut, nehmen wir das mal hin.
Dann folgt der Hinweis, dass eine rückwirkende Erstattung normalerweise nicht möglich wäre, man hier aber eine Ausnahme machen würde.
Es folgt die Aufstellung der Zeiten, für die man den Beitrag zurückbekommen könnte. Auch das macht erneut stutzig.
Obwohl wir ab 17.03.2020 bis zum 09.06. 2020 und vom 31.10.2021 bis zum 25.05.2022 geschlossen waren, verändert die GEZ die Zeiten auf 01.04.2020 bis 31.05.2020 und auf 01.11.2020 bis 31.05.2020.
Man könne nur gesamte Monate berechnen, demnach würden 20 Tage der Schließung nicht geltend gemacht werden können. Aber, sollte es nochmals zu einem Lockdown kommen, würden dann aber die 20 Tage angerechnet werden.
Aha! Warum würde es bei einem neuen Lockdown gehen und jetzt nicht?
Und wie wahrscheinlich ist ein neuer Lockdown? Sollte man da eine Nachtigall trapsen hören?
Für Oktober (1 Tag) 2020 könnte grundsätzlich keine Anrechnung erfolgen, da es zu dieser Zeit keine behördliche Anordnung für eine Schließung gab.
Was nicht richtig ist: Der Lockdown begann im gesamten Bundesgebiet am 01.11.2020 – außer in Augsburg, da waren wir früher dran. Aber auch das weiß die GEZ nicht oder es interessiert sie nicht.
Im nachfolgenden Telefonat mit der Hotline versuchte ich dann die semi-freundliche Mitarbeiterin darauf aufmerksam zu machen. Auch stellte ich die Frage, warum im Brief keinerlei Aufschlüsselung zu finden wäre, wie hoch denn nun die zurückzuzahlende Summe wäre. Diese Informationen wurden schlichtweg unterschlagen.
Sie könne mir mein Guthaben mittteilen, ich würde dies aber nicht zurückgezahlt bekommen, es würde stattdessen mit den nächsten Beitragszahlungen verrechnet werden, bis es „verbraucht“ wäre.
Kopfschütteln! Die Zählweise haben sie wohl beim RKI gelernt.
Ein Punkt mehr auf der Liste der Dinge, die man zahlen muss, und deren Namen eher einem Treppenwitz gleichen: Beitragsservice!