Nadine Rebel
Überbrückungshilfen und Neustarthilfen und Fehler in der Berechnung
Endabrechnung Neustarthilfe 2022 - 1. Quartal 2022
Am Samstag, den 05.08.2022 haben wir die Schlussabrechnung für die beantragte Neustarthilfe 2022 für das 1. Quartal 2022 gemacht.
Die Summen des Jahresumsatzes 2020 waren vom System selbst vorausgefüllt. Diese konnten nicht geändert werden.
Diese waren allerdings a) von uns so nicht angegeben worden und b) falsch.
Wir hatten bisher als Referenz-Zeitraum immer das 3. Quartal 2020 für die Berechnung der Hilfen herangezogen. Nun stand der Jahresumsatz drin, der so nicht stimmt und auch nicht mit den Daten der Buchhaltung übereinstimmt.
Falsche Zahlen im System
Der Jahresumsatz wurde zu niedrig angesetzt. Die Steuererklärung 2021 wurde noch nicht eingereicht, allerdings liegen natürlich die entsprechenden Daten der Buchhaltung vor. Dem Finanzamt liegen die Daten der Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2021 vor. Dem Finanzamt liegt auch der Steuerbescheid für 2020 vor. Allein hieraus wird ersichtlich, dass der Jahresumsatz der im System der Überbrückungshilfen angegeben ist, nicht stimmt. Dadurch dass der im Quartal, für das man die Hilfe beantragt hat, erzielte Umsatz in Relation mit dem Jahresumsatz gesetzt wird, ergibt sich durch diesen Fehler des Systems bei uns eine Komplettrückzahlung.
Nach Einblick in die Buchhaltung des 1. Quartals 2022 war uns bewusst, dass wir den Großteil des erhaltenden Vorschusses werden zurückzahlen müssen. Damit konnten wir vorab rechnen.
Allerdings sind im Moment für uns auch 100 oder vielleicht 200 oder 300 Euro, die wir unter Umständen hätten behalten können, viel Geld.
Hier ist anzumerken, dass wir zudem bemerkt haben, dass diesmal keinerlei Hinweis gegeben wurde, wie hoch die wahrscheinlich zurückzuzahlende Summe sein wird. Warum fehlt diese Vorabberechnung? Es ist ein wichtiger Punkt.
Ein erstes Telefonat mit der Hotline
Wir haben nach einem ersten Telefonat mit der Hotline die Endabrechnung zurückgezogen, in der Hoffnung, dass es sich um einen Systemfehler handeln würde und dann die Endabrechnung neu gestellt. Allerdings brachte dies keine Abhilfe, da die oben genannten Fehler dieselben waren.
Da der Antrag auf Neustarthilfe 2022 für das 1. Quartal 2022 nicht der erste Antrag war, den wir gestellt haben, wurden wir beim Ausfüllen gefragt, ob wir die Daten aus den vorherigen Anträgen übernehmen möchten, was bejaht wurde.
Wie oben erwähnt, hätte dann allerdings auch der Referenzumsatz des 3. Quartals 2020 herangezogen werden müssen.
Wir haben beantragt:
· Die Soforthilfe
· die Aufstockung der Soforthilfe durch den Bund
· Die Novemberhilfe
· Die Dezemberhilfe
· Die Neustarthilfe 2021 (die wir 2021 komplett zurückgezahlt haben, hierfür liegt uns noch kein Beleg vor, doch Gott sei Dank ist es ja durch die Bankdaten ersichtlich, dass wir diese am 29.12.2021 komplett zurückgezahlt haben.
· Neustarthilfe Plus (3. Quartal 2021)
· Neustarthilfe Plus (4. Quartal 2021)
· Neustarthilfe 2022
Das seltsame Jahr 2020
Im Jahr 2020 war das einzige Quartal, was halbwegs normal lief, das 3. Quartal. Deswegen haben wir uns auf dieses Quartal als Referenzumsatz bezogen. Es hätte keinen Sinn gemacht, den Gesamtumsatz von 2020 als Referenzumsatz heranzuziehen, da wir – zur Erinnerung – im Jahr 2020 vom 17. März bis Mitte Juni und von Ende Oktober (Augsburg) bis Ende Dezember geschlossen waren (Lockdown).
Warum also hätten wir als Referenzumsatz den Umsatz von 2020 gesamt angeben sollen, wenn wir davon 5 Monate im Lockdown waren?
So haben wir uns IMMER auf den Referenzumsatz des 3. Quartals 2020 bezogen.
Bei jedem neuen Antrag wurde die Frage gestellt, ob man die Daten aus den vorherigen Anträgen so wie diese dort angegeben worden waren, übernehmen möchte, was – siehe Erklärung oben – von uns auch so bejahrt wurde. Erstens, weil nur das sinnvoll war und zweitens, weil das Ausfüllen des Antrags so auch wesentlich schneller ging.
Wir waren gar nicht existent
Die Bewilligung des Antrags auf die Neustarthilfe 2022 dauerte dann sehr lange, da uns mehrfach mitgeteilt wurde, dass wir nicht existent wären.
Man würde unser Unternehmen nicht finden. Nachdem wir mehrfach auf die bereits gestellten Anträge verwiesen haben und auch den Hinweis platziert hatten, dass alle Daten a) vorliegen würden und b) sich nicht geändert hätten, hat man uns wohl dann doch gefunden.
Als kleines Familienunternehmen sind wir seit 2 Jahren mehr als gebeutelt. Ob wir im Herbst unser Unternehmen heizen können werden, ist fraglich. 4500 Euro für 3 Monate sind für manche nicht viel Geld, für andere sind es entscheidende Summen.
Versuch der erneuten Kontaktaufnahme
So haben wir versucht und sofort nach der 2. Eingereichten Endabrechnung mit geeigneten Ansprechpartnern (m, w, d) auseinanderzusetzen.
Dies war schier unmöglich, da jede Mail, die wir von den Bewilligungsstellen erhielten eine „no-reply“ Mail war.
Nach einiger Recherche haben wir den postalischen Weg gewählt und die Erklärung der Fehler an die Bewilligungsstelle (IHK München) gesendet.
Die Hotline fühlte sich nur bedingt zuständig, nahm den Sachverhalt allerdings auf.
Ein paar Tage später erfolgte dann ein Rückruf, in dem uns mitgeteilt wurde, dass die Bewilligungsstelle nicht für die Korrektur von Fehlern zuständig sei. Uns wurde eine Telefonnummer mitgeteilt.
Weitere Telefonate
Dort rief ich an und schilderte den Vorfall, sendete die Mail mit den Erklärungen.
Die Dame am Telefon verstand mich nicht und meinte, wenn ich einen Fehler in der Endabrechnung gemacht hätte, so wäre das mein Pech, da die Frist für das Zurückziehen der Endabrechnung abgelaufen wäre.
Nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen konnte ich ihr endlich begreiflich machen, dass es sich nicht um einen Fehler unsererseits, sondern um einen Fehler im System handeln würde.
Man versprach mir, sich darum zu kümmern, allerdings solle ich die Mail, auf die die Dame geantwortet hat und in welcher der Sachverhalt mit Vorgangsnummer und allen Angaben (Name, Anschrift, Name des Unternehmens, Steuernummer etc.) geschildert war, nochmals senden, denn um mein Anliegen bearbeiten zu können, bräuchten sie folgende Angaben: Name, Anschrift, Name des Unternehmens, Steuernummer
Immer die gleiche Mail
Mein Einwand, dass sie sich ja auf meine Mail, in welcher sie genau diese Informationen finden würde, jetzt gemeldet hätte, war nutzlos. Sie bräuchte das noch einmal.
Gut. Also habe ich die Mail mit allen Angaben noch einmal gesendet.
Zwei Tage später erhielt ich einen Anruf aus Berlin. Eine Dame bat mich, den Sachverhalt zu schildern, da ich ja wohl bei der Endabrechnung einen Fehler gemacht hätte.
Sie erklärte mir, dass die Frist zum Zurückziehen der Endabrechnung abgelaufen wäre und ich diese nun nicht mehr korrigieren könne.
Ich schilderte oben dargelegten Sachverhalt ein fünftes oder sechstes Mal.
Das Telefonat endete mit der Bitte, ich solle ihr den Sachverhalt per Mail senden. Das tat ich. Zur Sicherheit sendete ich Screenshots des Originalantrags, der bei der entsprechenden Stelle digital hinterlegt ist, dazu.
Und noch einmal
Weitere 2 Tage später rief mich die Dame an und sagte, ich solle ihr den Sachverhalt bitte per Mail mitteilen und die entsprechenden Screenshots dazusenden.
Ich teilte ihr mit, dass ich das bereits vor 2 Tagen getan hätte. Wir glichen die Mailadressen ab. Ich hatte es an die korrekte Mailadresse gesendet.
Sie bat mich, die entsprechende Mail nochmals zu senden, was ich (schon etwas gereizt), sofort tat. Noch während des Telefonats bestätigte mir die Dame den Eingang der Mail inklusive aller Screenshots.
Und wieder
Heute (21.09.2022) erhielt ich einen erneuten Anruf derselben Dame. Es würde nochmals um mein Anliegen gehen. Sie bat mich, die Mail mit den Screenshots zu senden.
Etwas konsterniert und kühl antworte ich ihr, dass wir doch bereits vor 2 Tagen telefoniert hätten und sie mir während des Telefonats den Eingang der Mail mit allen Screenshots bestätigt hätte.
Ja, das wäre richtig, aber sie bräuchte die Mail noch einmal.
Wieder wollte sie mir erklären, dass es leider so wäre, dass ich die Endabrechnung nun nicht mehr zurückziehen könne, wenn ich meinen Fehler zu spät bemerkt hätte.
Ich antwortete, dass ich nicht verstehen würde, wie oft ich den Sachverhalt noch erklären müsse, von dem sie zum einen bereits schriftlich Kenntnis hat und zum anderen mir persönlich am Telefon den Erhalt aller relevanten Unterlagen bereits bestätigt hätte.
Sie entgegnete, dass ich nicht laut zu werden brauche (Ich war deutlich, aber nicht laut).
Fast war das Ende meines Geduldsfadens, der zudem schon sehr gespannt ist, erreicht und ich wurde lauter und teilte ihr mir, dass es sich“so“ anhören würde, wenn ich laut werden würde.
Versuchte Nötigung?
Daraufhin sagte die Dame, dass sie unter diesen Umständen das Gespräch nun beenden werde und eintragen würde, dass ich gesagt hätte, dass die sich im System befindlichen Referenzumsätze stimmen würden.
Ich verneinte vehement, da ich das nicht gesagt hätte und genau hier der zu korrigierende Fehler liegen würde.
Dann müsse ich ihr den Sachverhalt nochmals schildern, meinte die Dame, woraufhin ich sie fragte, ob sie nun scholzen würde, sich also an nichts erinnern könne.
Sie meinte, ich solle sie nicht beleidigen. Ich entgegnete, dass ich einen Vergleich mit unserem Bundeskanzler bisher nicht als Beleidigung gesehen hätte.
Sie meinte, ich hätte nun die Möglichkeit, die falschen Umsätze zu akzeptieren, oder die Mail, die ich bereits zigfach gesendet hätte, nochmals zu senden.
Ich entschied mich für Letzteres.
Ich weiß nicht, was ich tun soll. Hier ist der Bewilligungsstelle definitiv ein Fehler unterlaufen, den ich niemandem begreiflich machen kann.
Ich muss seit August nun fast alle 2 Tage ein und dieselbe Mail mit ein und demselben Sachverhalt und den immergleichen Informationen wieder und wieder und wieder senden.
Der Fehler wird nicht korrigiert.
Ich habe nun beim erneuten Senden die Option der Empfangsbestätigung gewählt, doch bekomme ich keine Empfangsbestätigung. Der Versuch, mich postalisch an die Bewilligungsstelle zu wenden, war ebenfalls erfolglos.
Rückmeldungen bekomme ich nur telefonisch.
Ich habe zwar eine Ticketnummer, die mir besagt, dass ein Prüfungsfall eröffnet wurde, doch jede Antwortmail auf diesen Prüfungsfall, versandet.
Ich weiß nicht, wie oft ich die entsprechende Mail noch senden soll und fühle mich mittlerweile etwas vergackeiert bzw. unter Druck gesetzt, da mir heute ja ganz klar gesagt wurde, dass ich entweder die Informationen zum wiederholten Male senden oder akzeptieren könne, dass hier falsche Zahlen im System sind.
An wen soll ich mich wenden, wie kann der Fehler korrigiert werden und ist ein solches Vorgehen state of the art?
Diese Schilderung ging an: Die Regierung von Schwaben, den Landtagsabgeordneten, den Bundestagsabgeordneten, die Bewilligungsstelle, das Wirtschaftministerium (ich weiß, ein Treppenwitz) und der BDS (Bund der Selbständigen) weiß auch davon, auch, um zu eruieren, ob das mehrfach vorgekommen ist.
Update Freitag, 23.09.2022 - 12:00 Uhr: Ich habe eben einen Anruf vom Wirtschaftsministerium - Abteilung Bürgerreferat bekommen. Man war genauso erstaunt über das Vorgehen und will sich darum direkt im Ministerium kümmern.
Dankeschön! Derartige Rückmeldungen geben ein Stück weit Vertrauen zurück!