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Nadine Rebel

Fragen zur Gaspreisbremse

Fragen zur Gaspreisbremse

Am 16.12.2022 erreichten uns die Informationen zur Gas-, Wärme- und Strompreisbremse. Diese Informationen wurden wie immer zuverlässig und kompetent durch den BDS (Bund der Selbständigen) zur Verfügung gestellt, der seit Beginn der C-Krise und der nachfolgenden Kriegs-Krise die mittelständischen Unternehmen stets auf dem Laufenden hält. Danke dafür an den BDS! Die Informationen werfen allerdings mehr Fragen auf, als sie klären. Die folgenden Fragen gingen auch an Regierungsvertreter (m, w, d).

 

Entlastung der Haushalte

 

Durch den beschlossenen Gesetzesentwurf soll eine schnelle Entlastung für private Haushalte und Unternehmen möglich werden. Weiterhin soll der Anreiz des Energiesparens aufrechterhalten werden.

 

Soweit. So gut.

 

Gaspreisbremse

Hier beziehe ich mich egozentrisch auf den Bereich, der uns mit dem Studio betreffen wird. Es handelt sich also um ein Unternehmen, welches weniger als 1,5 Million kWh/a verbraucht.

 

Für diese Unternehmen ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.

Stufe 1:
Im Dezember 2022 soll hier der Staat einmalig die Abschlagszahlung für den Monat Dezember übernehmen. 
Grundlage soll 1/12 des Jahresverbrauchs sein. Die Bemessung richtet sich nach dem im September prognostizierten Jahresverbrauch. Herangezogen werden soll der Septemberabschlag. Die Höhe des Septemberabschlags ist die Höhe der Entlastung, die den Dezember abbilden soll.

 

Dazu habe ich einige Verständnisfragen:

1.)   Warum wird der Jahresverbrauch durch 12 geteilt? In den Monaten Mai bis September/Oktober wird in vielen Unternehmen gar nicht geheizt. Die Abschläge/ der Verbrauch belaufen sich demnach unter Umständen auf null. Vielerorts wird die Heizung erst im Oktober wieder angestellt. Wenn also im September kein Gas für die Heizung verbraucht wurde und sich der zugesagte Zuschuss im Dezember als Berechnungsgrundlage den Septemberverbrauch heranzieht, so klingt dies wie Irrsinn. Hier muss meinerseits ein Denkfehler vorliegen. Ich bin dankbar, wenn Sie mir diesen erläutern könnten und meinen aufkeimenden Unmut damit entkräften könnten.

2.)  Aus der oben geschilderten Frage ergibt sich indirekt auch meine zweite Frage: Wenn die Gesamtheizkosten eines Jahres durch 12 geteilt werden, der Staat 1/12 übernimmt, warum ist dann der Septemberverbrauch überhaupt wichtig?

 

 

Stufe 2:
Von Januar 2023 bis Dezember 2023 wird ein Bruttopreis von 12ct/kWh für 80 Prozent des Verbrauchs garantiert. Für den prognostizierten Verbrauch wird auch hier wieder die Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt.
 

 

Auch hier reichen mein geistiges Fassungsvermögen und mein Verstand nicht aus, was dazu führt, dass sich erneut Fragen ergeben:

1.)   Warum wird nicht der Jahresverbrauch als Vergleichsmoment herangezogen, sondern erneut nur die Abschlagszahlung vom September 2022?

2.) Statistisch gesehen ist der kälteste Monat im Jahr der Januar bzw. sogar der Februar. Der September gehört weder zu einem Wintermonat noch zu den kältesten Monaten im Jahr. Die Heizkosten sind aber in den kältesten Monaten normalerweise am höchsten. Warum wird der Septembermonat bei allen Berechnungen herangezogen. Und – analog zur oben gestellten Frage, warum ist ein Monat die Bezugsgröße und nicht der Jahresverbrauch?


Was bzgl. der Gaspreisbremse noch erschwerend hinzukommt: Wer bereits 2022 nach Kräften gespart hat, wird nun (wieder einmal) bestraft. Denn, wenn ich es richtig verstanden habe, erfolgt die Subventionierung der 80% des Verbrauchs auf Grundlage des Verbrauchs vom Vorjahr. Wer sich also sehr stark eingeschränkt hatte, hat nun das Nachsehen, denn irgendwann ist auch das letzte Sparpotential ausgeschöpft. Hätte man nicht gespart und ordentlich Energie bewusst "verschwendet", würde man durch die Subventionierung einen größeren Vorteil bzw. überhaupt einen Vorteil haben.

 

Entlastungen im Strombereich

Hier kann man lesen, dass im Bereich der Stromkostenentlastung analog vorgegangen werden soll. Auch hier beziehe ich mich auf die Punkte, die die Unternehmen betreffen, die weniger als 30000 kWh/a verbrauchen.
 
Für diese Unternehmen soll im Jahr 2023 ein garantierter Strompreis von 40ct/kWh gelten. Wieder bezieht sich dieser garantierte Preis auf 80% des historischen Verbrauchs.

Der historische Verbrauch soll durch eine Jahresverbrauchsprognose, die durch den Verteilnetzbetreiber erstellt werden soll, berechnet werden.

 

Verständnisfragen:
Hier ist nun von einem historischen Verbrauch die Rede, nicht mehr nur von der Bemessung durch die Betrachtung eines Monatsverbrauchs.

Das macht auf den ersten Blick Sinn, da der Stromverbrauch über das Jahr hinweg relativ konstant bleiben dürfte, von einigen zu vernachlässigenden Schwankungen bzgl. des Tageslichts eventuell abgesehen.

 

·     Warum spricht man hier von einem historischen Verbrauch, während es bei den Heizkosten so wichtig ist, sich just einen einzigen Monat anzusehen?

 

·     Warum muss man warten, bis der Verteilernetzbetreiber für jeden Stromkunden eine Jahresverbrauchsprognose erstellt hat.
Jedem Privatkunden und jedem Unternehmen liegen die Abrechnungsdaten des Stromverbrauchs für das letzte Jahr/ die letzten Jahre vor.

Anhand dieser Daten wird auch abgerechnet.


Wenn nun der Verteilernetzbetreiber erst eine neue Prognose erstellen muss, so ist dieser zusätzlich belastet. Erfahrungsgemäß wird die Erstellung dieser Prognosen dauern.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die versprochene Entlastung aber an die Vorlage einer solchen Prognose gekoppelt. Das lässt vermuten, dass hier bürokratische Verzögerungen eintreten werden.

Das Vorlegen der Jahresabrechnung durch den Kunden/Verbraucher (m, w, d), in welcher man auch den Verbrauch ablesen kann, würde eine Beschleunigung darstellen, die dem Abbau unnötiger Bürokratie zugutekommen würde.

 

Durch die oben genannten anzunehmenden Verzögerungen könnten (wieder) Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, wenn sie – weil die Daten des Verteilernetzbetreibers nicht vorliegen – den ungedeckelten Preis zahlen müssen, um eventuell darauf zu hoffen, dass später (wann auch immer das sein wird), eine Prognose vorliegt, die unnötig ist, da die Daten jedem Verbraucher bereits vorliegen.

 

Auf die weiter beschriebenen Härtefallregelungen gehe ich hier nicht weiter ein. Ich habe mich nur mit den Punkten auseinandergesetzt, die unseren Familienbetrieb betreffen können.

 

Grundsätzlich sind versprochene Hilfen für Unternehmer (m, w, d) und private Haushalte eine gute Sache. Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass zahlreiche der großmundig versprochenen Hilfen keine waren (Stichwort Soforthilfe. Hier wurde öffentlich gesagt (O. Scholz), dass es sich um keine Kredite handeln würde und dass Unternehmen nichts zurückzahlen werden müssen. Heute sehen sich viele Unternehmer mit den Rückzahlungsforderungen konfrontiert.

 

Man möge es mir also verzeihen, wenn ich kein Vertrauen mehr zu dem habe, was sich in der Vergangenheit zu oft als Lippenbekenntnis dargestellt hat.

 

Da ich an dem letzten Körnchen Vertrauen festhalten möchte, gehe ich davon aus, dass ich die Informationen nicht richtig verstanden habe.

 

Ich erhebe keinen Anspruch darauf, dass ich bessere Lösungen bieten kann, frage mich aber, warum man nicht folgendermaßen vorgehen könnte:

 

Es wird ein Monatsabschlag der Heizkosten übernommen. Hier würden sich 2 Möglichkeiten ergeben.

·     Man sucht sich den kältesten Monat der vergangenen Heizperioden heraus und zahlt den Unternehmen/ Haushalten diese Summe aus. Für die Berechnung sind die derzeit gültigen Preise heranzuziehen.

 

·     Oder:

Man betrachtet die Summe der Heizmonate: September/Oktober bis April/Mai. Das sind 7 bzw. 9 Monate und eben keine 12 Monate. Dann teilt man die Jahresheizkosten durch 7 bzw. durch 9 und zahlt den betroffenen Personen 1/7 bzw. 1/9 als Hilfe aus, statt 1/12.

 

Die Vorschläge bzgl. der Stromkostenhilfe findet man bereits weiter oben im Text. Ich fasse hier kurz zusammen:

 

·     Die Verbraucher haben einen Überblick über ihren „historischen“ Stromverbrauch, der jedem Verbraucher mittels der Jahresabrechnung bereits vorliegt. Hierfür benötigt man keine neuen Prognosen. Sofern sich nichts Grundlegendes am Stromverbrauch geändert hat, können diese Abrechnungen als Berechnungsgrundlage dienen.

 

Ich für meinen Teil weiß beispielsweise als Mieterin einer Gewerbeeinheit nicht, wie ich vorgehen soll.

Als Gewerbemieterin liegen mir von Seiten der Hausverwaltung keinerlei Information vor.

Auch ein Nachfragen bei der Hausverwaltung, ob man Informationen über den prognostizierten Verbrauch bekommen könne, damit man sich als Gewerbetreibende möglicherweise auf das einstellen könne, was auf einen zukommt, liefen ins Leere.

 

Das wirft die nächsten Fragen auf:

·     Woher bekomme ich die Informationen meines prognostizierten Verbrauchs und warum bezieht man sich nicht auch hier auf die Heizkosten und den Verbrauch der vergangenen Jahre, der jedem Mieter mit der Jahresendabrechnung bereits vorliegt?

 

Ich gebe offen zu, dass ich mittlerweile leider der Meinung bin, dass hier erneut von Hilfen gesprochen wird, die sich als Mogelpackung herausstellen werden oder bereits bewusst so angelegt sind.

 

Vieles würde sich schneller, unbürokratischer und einfacher lösen lassen, wenn man es denn wollen würde.

Aber wie gesagt: Ich nehme auch die Möglichkeit in Kauf, dass ich schlicht zu dumm bin, zu verstehen, womit ich mich auseinandersetzen muss.

 

In letzterem Fall bin ich Ihnen für Erklärungen dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Nadine Rebel

 

 

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