Nadine Rebel
Es wäre schön, wenn man die C-Zeiten und all die Sorgen, Ängste und Nöte hinter sich lassen könnte. Doch die gebeutelten kleinen und mittelständischen Unternehmen haben immer noch schwer mit den Nachwirkungen zu kämpfen. Leider entpuppen sich auch gefällige Gnadenerlasse teilweise als eine Art Mogelpackung.
Soforthilfe
Wir gehen zurück in den März 2020 und erinnern uns an die vollmundigen Versprechen, dass kein Unternehmen an den wirtschaftlichen Folgen von Corona zerbrechen würde müssen, dass die Regierung helfe, dass es unkomplizierte Hilfe gäbe und vor allem an das Versprechen, dass diese Hilfen nicht zurückgezahlt werden müssten.
Es kam anders. Bereits im weiteren Verlauf des Jahres wurden erste Vermutungen laut, die sich binnen kürzester Zeit als bitterer Ernst entpuppten. Wer die Hilfen tatsächlich für das eigene Überleben nutzte, wer es auf irgendeine Weise geschafft hatte, das Unternehmen trotz widrigster Umstände am Laufen zu halten, wer nicht sofort pleite gegangen war, dem drohten die Rückzahlungen der Soforthilfen.
Um dies „wasserdicht“ zu machen, wurden nachträglich die Bedingungen geändert.
Die Worte „möglicher Subventionsbetrug“, „Straftatbestand“ etc. hingen wie Damoklesschwerter über den Köpfen kleinerer Unternehmen. Von gebrochenen Versprechen, von dem zweifelhaften Umstand, Bedingungen nachträglich zu ändern, hörte man kaum etwas.
Freiwillige Rückzahlung
Der Staat offerierte Gnade, wenn man bereit war, mögliche Überkompensationen sofort und freiwillig zurückzuzahlen. Prinzipiell könne man auch auf die irgendwann erfolgende Endabrechnung warten, wenn sich hier allerdings herausstellen könnte, dass die „Überkompensation“ bekannt war, würde unter Umständen wieder der Vorwurf der Straftat des Subventionsbetruges greifen.
Überkompensation war auch dann gegeben, wenn man die Hilfen für die Zahlung der Miete, der Versicherungen und vielleicht sogar der Lebensmittel eingesetzt hatte. Denn die Hilfen waren nur für das Unternehmen gedacht, nicht für die Unternehmer.
Für den Mensch hinter dem Unternehmen hätte die Möglichkeit bestanden, Grundsicherung zu beantragen, wenn man nicht mehr wusste, wie man sein Leben finanzieren soll.
Zu versteuerndes Einkommen
Wer nun immer noch nicht verängstigt und eingeschüchtert war, dem wurde mittels eines neuen Umstands auf die Sprünge geholfen.
Die erhaltenen Summen würden auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden, selbst wenn klar sei, dass man sie später wird zurückzahlen müssen.
Konkret bedeutete das: Die unkomplizierten Hilfszahlungen könnten die Steuerlast erhöhen, selbst wenn man sie im darauffolgenden Jahr komplett zurückzahlen muss. Um dies zu vermeiden, müssen die Hilfen in dem Jahr zurückgezahlt werden, in welchem man sie erhalten hat.
Soforthilfe und Neustarthilfe
Anders als bei den Soforthilfen, waren die sogenannten Neustarthilfen fairer gestaltet. Hier wurde von Anfang an kommuniziert, dass es sich um einen Vorschuss handeln würde. Erst wenn man im Nachgang einen Vergleich hätte, der den befürchteten Umsatzrückgang mit dem tatsächlichen Umsatzrückgang in Relation stelle, würde die unter Umständen zurückzuzahlende Summe berechnet. Dafür gab es Tabellen. Man konnte ein wenig besser planen.
Die Neustarthilfe betrug für kleine Unternehmen und Soloselbständige sage und schreibe je 4500,00Euro für ein ganzes Quartal.
1500,00Euro Hilfe pro Monat. Monate, in denen die Geschäfte geschlossen waren oder nur eingeschränkt betrieben werden konnten.
Monate, in denen man verschiedene Branchen mit Regeln überflutete. Ob die Regeln, die Schließungen, die Lock-Downs und die Betriebsuntersagungen erfolgreich und notwendig waren, oder ob es nicht doch anders gegangen wäre, auf diese Antwort wartet man auch Ende 2023 vergeblich.
Schlussabrechnungen
Wer die obligatorischen Schlussabrechnungen nicht oder zu spät stellte, dem wurde wieder gedroht. Wer keine Schlussabrechnung stellt, muss alles zurückzahlen.
Kleine Unternehmer und Unternehmerinnen, die sich korrekt verhalten wollten, kamen jeder Pflicht nach.
Sie zahlten große Summen freiwillig zurück, sie stellten die Schlussabrechnungen korrekt, sie gaben teilweise auf. Die Maßnahmen, die Regelungen, die Schließungen, die sich auftürmenden Schulden, die mangelnden Möglichkeiten, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und die drohenden Rückzahlungen waren einfach zu viel, als dass Schultern Soloselbständiger hätten stemmen können.
So kamen diese Alleinunternehmer vom Regen in die Traufe, aber ein Ende der Schuldenanhäufung war zumindest gegeben. Denn, wer es trotz der großzügigen Hilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, nicht schaffte, insgesamt 9 Monate Geschäftsschließung zu überstehen und das Geschäft aufgab, der hatte seine Chance vertan. Hier mussten die Hilfen komplett zurückgezahlt werden, denn das Geschäft, für welches die Hilfen bestimmt gewesen waren, gab es nun nicht mehr.
Man konnte sich des Gedankens nicht erwehren, dass man sich zwar drehen und wenden, winden und anstrengen konnte, wie man wollte, die versprochenen Hilfen aber weder unkompliziert noch unbürokratisch gewährt wurden und auch nicht, wie mehrfach öffentlich proklamiert worden war, nicht zurückgezahlt werden müssten.
Pech gehabt.
Einspruch erheben
Wartet man auf die Rückzahlung zu viel gezahlter Steuerbeiträge unter Umständen bis zu 8 Monate, so ließen die Rückzahlungsforderungen nicht lange auf sich warten.
Die Frist zur Stellung der Endabrechnung war am 31.10.2023 abgelaufen. Die ersten Forderungen trudelten wenige Tage später ein. Ein halbes Jahr hätte man Zeit, die Summen zurückzuzahlen.
Natürlich könne man gegen den Schlussbescheid Widerspruch einlegen. Dies allerdings nur in Form einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Text:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Rechtsbehelf beim Verwaltungsgericht (hier wird das jeweilige Verwaltungsgericht mit Anschrift genannt) eingelegt werden.
Statthafter Rechtsbehelf im Sinne des Satz 1 dieser Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich eine Klage. (. . . )
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. (. . . )
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten (. . . ) grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Zudem wird im Prozessverfahren von den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.“
Übersetzt heißt das, dass man Geld, welches man nicht hat, weil man nicht arbeiten konnte und an den Folgen immer noch krankt, in die Hand nehmen muss, wenn man sich in irgendeiner Form meint, gegen den Staat auflehnen zu müssen.
Irgendwie fühle ich mich hier nicht frei in meiner Entscheidung und erneut unter Druck gesetzt.
Erneute Güte und Gnade
Das Hirn beginnt durchzudrehen. Da war doch was, irgendein Entgegenkommen. Das war in den Nachrichten. Nur kurz erwähnt. Muss im Frühjahr oder Sommer gewesen sein. Recherchieren.
Tatsächlich:
Soforthilfe-Rückforderung: Selbstständige und Einzelunternehmen können Erlass beantragen
31. Juli 2023
MÜNCHEN Selbstständige und Einzelunternehmer, die durch eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe in ihrer Existenz bedroht sind, können ab heute (Montag, 31. Juli) einen Erlass der Rückforderung beantragen. Dazu Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Staatsregierung steht zu ihrem Wort. Kein bayerischer Betrieb soll wegen der Rückforderung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Wer weniger als 25.000 bzw. 30.000 Euro jährlich verdient, kann von der Rückforderung ausgenommen werden. Betroffene Unternehmen können ab heute die entsprechenden Anträge stellen. Mit dieser Möglichkeit schaffen wir wirtschaftliche Sicherheit für viele Unternehmerinnen und Unternehmer.“
Ein Erlass oder Teilerlass wegen Existenzgefährdung ist möglich (vorbehaltlich weiterer Einkünfte sowie des liquiden Betriebsvermögens), wenn das Betriebsergebnis nach Steuern in dem Bereich unter 25.000 (ohne Unterhaltspflichtige) bis 30.000 Euro (mit einem Unterhaltspflichtigen) liegt. Eine Existenzgefährdung wird vermutet, wenn der erwartete Jahresüberschuss nach Steuern, die weiteren Einkünfte (wozu auch Einkünfte des Ehegatten über 30.000 Euro gerechnet werden müssen) sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreicht, um die Soforthilfe-Rückzahlung zu leisten. Angenommen wird in allen Fällen eine fiktive Ratenzahlung von 5.000 Euro pro Jahr.
Der Erlass kann immer nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Ergebnis kann auch ein Teilerlass verbunden mit der Vereinbarung von Ratenzahlungen für den Restbetrag sein. Die Antragstellung wird im Laufe des Tages im online-Rückmeldeportal, zu dem die Empfängerinnen und Empfänger der Corona-Soforthilfe bereits einen Zugang erhalten haben, freigeschalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.soforthilfecorona.bayern. Ab August bzw. September können auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften einen Erlass der Rückforderungen beantragen.
Ansprechpartner: Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher
Versprich‘ dir nicht zu viel
Das klingt vielversprechend. Die Rahmenbedingungen sind leider erfüllt.
Online-Rückmeldeportal. Suche.
Hm. Ich finde keinen Link. Ich lese mir alle FAQ durch. Ich komme nicht weiter.
Hotline. Prima, hier geht sogar jemand an den Apparat.
Ich schildere den Grund meines Anrufs. Mir wird erklärt, dass man mittels des QR-Codes, den man postalisch erhalten hat, das Antragsformular öffnen kann, um dann den Antrag zu stellen.
Trotz aller Sorgfalt kann ich mich nicht daran erinnern, einen solchen Brief erhalten zu haben.
Man würde mir den QR-Code erneut zusenden.
Etwas erleichtert und gefühlt einen kleinen Schritt weiter in Richtung des Lichts am Ende des Tunnels, stelle ich meine letzte Frage, die sich auf die Bezeichnung Sofort-Hilfe bezieht:
Es wäre immer nur von Soforthilfe zu lesen, also von den Hilfen, von denen es hieß, dass sie gar nicht zurückgezahlt werden müssten und die ganz zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 ausbezahlt worden waren. Ob sich dieser mögliche Erlass ausschließlich auf diese bezöge oder ob damit auch die anderen Hilfen und deren etwaige Rückzahlung umfasst wären?
Die Antwort kommt prompt und zieht einen zurück in den Tunnel.
Nein, es gehe hier ausschließlich um die Soforthilfen, um keine anderen.
Jetzt wird mir klar, warum ich nie einen Brief erhalten habe, was ich der freundlichen Dame am Telefon auch erkläre. Eingeschüchtert von den Drohungen, aus Angst mit dem Vorwurf eines möglichen Subventionsbetrugs konfrontiert zu werden und weil ich auf die Hilfen nicht auch noch Steuern hatte zahlen wollen, habe ich diese Ende 2021 komplett zurückbezahlt.
Freiwillig.
Obwohl - was sich jetzt herausstellt, 3 Jahre später - ich dies nicht hätte tun müssen, denn es hätte die Chance (eine gute Chance, wie ich schätzen würde) gegeben, dass mir die Rückzahlung hätte erlassen werden können.
Ich frage die Dame also, obwohl ich befürchte, die Antwort bereits zu kennen, ob es in diesem Falle dann so wäre, dass man einfach Pech gehabt hätte, weil man so korrekt war.
Sie bejaht. Rückwirkend bekommt man kein Geld mehr wieder, was einem, hätte man sich nicht so einschüchtern lassen, unter Umständen zugestanden worden wäre.
Kurzgefasst
Es wurde versprochen, dass man als Unternehmer nicht allein gelassen wird,
Es wurde versprochen, dass man nur Maßnahmen ergreift, die evaluiert, rechtmäßig und verhältnismäßig sind.
Es wurde versprochen, dass man nicht in Folge der Eindämmungsmaßnahmen wirtschaftlich kaputt gemacht wird.
Es wurde nichts gehalten.
Und die, die ihrerseits um größtmögliche Korrektheit bemüht waren, haben sie selbst kaputt gemacht. War ja eine freie Entscheidung. Die Drohungen, die schwarz an die Wand gemalten eventuellen Folgen kann man hier nicht als entscheidungsweisend betrachten oder gar als eine Art des Drucks oder der Nötigung sehen.
2022-2023
Die Pandemie ist doch überstanden. Die Unternehmen haben Hilfen bekommen. Niemand wurde allein gelassen.
Inwiefern man diesen Aussagen zustimmen mag, bleibt jeder Person selbst überlassen.
Dass die Rückzahlungen auch der Neustarthilfen in eine Zeit fallen, in der die Nebenkosten (Strom, Gas, Heizung) nahezu verdoppelt wurden, in der der Unternehmer schon wieder einmal nicht weiß, wie er aufgrund der Sanktionen gegen die Bösen, sein Geschäft am Leben halten soll, dass die Kunden aufgrund der gestiegenen Inflation den Rest ihrer Kaufkraft zurückhalten, dass man wieder einmal nicht weiß, wie es überhaupt weitergehen soll, das hat ja nichts mit der Pandemie zu tun.
Und weil es nichts mit der Pandemie zu tun hat und das Wort „Neustart“ nicht impliziert, dass dieser auch erfolgreich sein muss, hat man eben Pech gehabt.
Ist wie beim Auto, welches Starthilfe bekommt. Wenn das Überbrückungskabel nur angeboten, aber sobald man danach greifen möchte, wieder weggezogen wird, wird man nicht weit kommen.
Gut, der Vergleich hinkt ein wenig. Das Auto konnte neu gestartet werden. Das Überbrückungskabel wurde angeboten, angeschlossen und hat seinen Dienst getan. Leider war der einzige Weg, der danach offenstand, der gegen eine Wand. Und wenn man das Auto dann gegen die Wand gesetzt hat, muss man für das zuvor zur Verfügung gestellte Überbrückungskabel noch zahlen.
Bafög für Unternehmen ohne Bafög-Erklärung
Als ich die Umstände meiner Tochter schilderte, meinte sie, dass die ganzen Hilfen dann eigentlich nicht mehr gewesen wären als Bafög für Unternehmen, nur, dass einem vorher niemand gesagt hat, dass es sich um Bafög handeln würde.
So ungefähr.
Warum eigentlich?
Und dann wird man müde. Sehr müde. Man fragt sich, warum man das alles macht. Man fragt sich, ob aufgeben nicht doch die bessere Option wäre, denn kaum schnappt man wie ein Ertrinkender nach Luft, bekommt man einen neuen Schlag auf den Kopf, während unter einem die bösen Geister einen in die Tiefe ziehen und einem die Luft zum Atmen nehmen.
Korrespondenz
Dieser Blogbeitrag wurde am 10.11.2023 geschrieben und zusammen mit einem Brief und einer gleichlautenden Mail an Herrn Aiwanger gesendet. Den Brief und eine etwaige Antwort (die Hoffnung stirbt zuletzt), werde ich an dieser Stelle ergänzend veröffentlichen. Auf die Mail bekam ich folgende Antwort:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche zur Bearbeitung an das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung weitergeleitet wurde.
In der Regel erhalten Sie direkt von dort weitere Nachricht."
Mein Brief lautete wie folgt:
Sehr geehrter Herr Aiwanger,
auch wenn ich auf meine vorherigen Schreiben aus den Jahren 2020 bis 2023 nie eine Antwort erhalten habe, starte ich heute einen neuen Versuch.
Thema: Rückzahlung der Corona-Hilfen
Sie erhalten anbei meinen Beitrag, der am 17.11.2023 in meinem Blog erscheinen wird (https://www.rebel-management-training.de/blog).
Bitte lesen Sie sich diesen durch. Bitte versetzen Sie sich in die Lage kleiner und mittelständischer Unternehmer und Unternehmerinnen.
Sie erwecken den Eindruck, als ob Ihnen das Schicksal des Mittelstands nicht egal wäre. Der Eindruck allein hilft den Unternehmern und Unternehmerinnen allerdings nicht weiter.
Der von Ihnen erwirkte mögliche Erlass der Rückzahlungsforderungen von Corona-Soforthilfen war ein guter Schritt. Erlauben Sie mir, bei allem Respekt allerdings die Frage, ob man sich für einen solchen Beschluss wirklich auf die Schulter klopfen darf, wenn im Vorfeld etwas ganz anderes versprochen wurde.
Tatsache ist, was Sie nach der Lektüre der zusammengefassten Umstände bestätigen werden müssen, dass die Unternehmer und Unternehmerinnen, die sich stets korrekt verhalten wollen und wollten, bestraft werden.
Tatsache ist auch, dass unter Umständen das Bürgergeld die bessere Option darstellt als eine 70 Stunden Woche aller Beteiligten eines Familienunternehmens.
Fakt ist ebenso, dass die derzeitige Politik diejenigen gängelt, die immer noch arbeiten wollen.
Ich bitte Sie daher (und ich vermute, dass ich hier nicht allein bin), auch die Rückzahlung der sogenannten Neustarthilfen nochmals unter die Lupe zu nehmen.
Falls diese Allgemeinplätze ihre menschliche Integrität noch nicht erreicht haben sollten, mache ich es an unserem Beispiel fest:
Wir betreiben ein Mikro-Sportstudio und bieten Schulungen an. Familienunternehmen. Wir waren von allen Maßnahmen 2020-2023 massiv betroffen. Insgesamt war unser Betrieb für 9 Monate geschlossen.
Trotz extremer Kämpfe haben wir uns von den Drohungen (Überkompensation, Subventionsbetrug) einschüchtern lassen und
von den erhaltenen Hilfen bereits 10912,30 zurückgezahlt (2021-2023).
Dies, obwohl unser Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid unter den Grenzwerten lag.
Eine weitere Rückzahlung treibt uns als Familienunternehmen in einen existenzgefährdenden Bereich.
Nach 9 Monaten der Schließung unseres Sportstudios kamen die gestiegenen Energiepreise und die hohe Inflation hinzu.
Dass von nicht zu zurückzahlenden Hilfen für die geschädigten Unternehmen die Rede war, dass sich viele der Maßnahmen im Nachgang als überzogen dargestellt haben und dass es bis heute keine Evaluationsdaten gibt, die beweisen, dass Sportstudios zu den Gefährdern gehörten, trägt das Übrige dazu bei, dass eine Rückforderung nicht nur bedrohlich, sondern fast wie ein Betrug anzusehen ist.
Auch die Tatsache, dass jetzt (2023) entschieden wird, dass eine Rückzahlung unter Umständen nicht nötig gewesen wäre, die Personen, die eine solche allerdings freiwillig geleistet hatten, nun aber Pech gehabt hätten, lässt einen verzweifeln.
Wir kämpfen jeden Tag um das wirtschaftliche Überleben. Liquides Betriebsvermögen? Fehlanzeige.
Bitte teilen Sie uns mit, welche Unterlagen Sie zur Einzelfallprüfung benötigen.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Bilanzen bzw. die Kopien der Einkommenssteuerbescheide zur Verfügung.
Halten Sie sich an ihre Versprechen, es wäre eine Form der Loyalität und Verlässlichkeit den Bürgern und Bürgerinnen gegenüber, die ihrerseits stets bemüht sind, sich korrekt zu verhalten, ihre Steuern zahlen und als „brave“ Bürger und Bürgerinnen anzusehen sind.
Da ich leider erwarte, auch auf diesen Brief keinerlei Antwort zu bekommen, werde ich diesen als offenen Brief interessierten Lesern und Leserinnen, Unternehmern und Unternehmerinnen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, zugänglich machen.
In Erwartung einer Antwort, die davon zeugt, dass echtes Interesse besteht, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Rebel